Allgemeine Geschäftsbedingungen - Alle Preisangaben sind ohne Gewähr, Angebote und Termine sind erst nach Bestätigung des Beherbungsbetriebes gültig.

  • Der Gastaufnahmevertrag - Der Beherbungsvertrag § 305 BGB gilt als abgeschlossen, wenn das Hotel/der Leistungsträger
    die Buchung schriftlich (Antwortfax - Antwortbrief - Antwort-E-Mail) bestätigt hat. Danach sind beide Vertragspartner un-
    abhängig von der vereinbarten Dauer des Aufenthaltes, zur Vertragserfüllung verspflichtet.

     
  • Der Gerichtsstandort - Der Gerichtsstandort ist in jedem Fall der Betriebsort des Beherbungsbetriebes.
     
  • Abwicklung - Die finanzielle Abwicklung erfolgt zwischen dem Besteller und dem Leistungsträger. Soweit nicht anders ange-
    geben, sind die Kurbeiträge nicht in den Preisen enthalten.

     
  • Freistellung - Der Verkehrsverein Bad Harzburg e.V. ist nicht als Vermittler gemäß §§651 a ff BGB tätig. Die Darstellungen
    im Internet dienen lediglich der Verkaufsförderung und Information. Der Verkehrsverein Bad Harzburg haftet nicht für falsche
    Angaben und nicht erfüllte Leistungszusagen des jeweiligen Leistungsträgers.